Aktuelle Informationen zum Spielbetrieb

Liebe Mitglieder,

nachdem sich die Coronainzidenzwerte erfreulich nach unten bewegen, habe ich euch die aktuell geltenden Vorschriften angehängt.

Ab Pfingstsonntag gilt Öffnungsschritt 1.
Bei weiter sinkenden zahlen dann hoffentlich bald 2 bzw 3.

Bis dahin und der dann möglichen Nutzung des Tennisheims werden auch die noch notwendigen Restarbeiten beendet sein.
Weiterhin viel Spaß beim Tennisspielen und bleibt mir gesund!!!

Frank Walderich
Vorstand TC Cleebronn e.V.

INZIDENZWERT UNTER 100/ÖFFNUNGSSCHRITT 1

Nachfolgend die wichtigsten Fragen zu der Öffnungsstufe 1. Hierzu muss die Inzidenz 5 Werktage in Folge unter 100 sein. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft.

Wie viele Tennisplätze im Freien dürfen bespielt werden?
Es dürfen alle Tennisplätze im Freien mit maximal 20 Personen je Tennisplatz bespielt werden (§ 21 Abs. 1 Nr. 12).

Benötige ich für ein Tenniseinzel im Freien einen Test?
Für ein Tenniseinzel im Freien wird kein Test benötigt, sofern sich ausschließlich zwei Haushalte auf dem jeweiligen Tennisplatz befinden.

Benötige ich für ein Tennisdoppel im Freien einen Test?
Für ein Tennisdoppel im Freien wird von jedem Teilnehmer ein Coronatest benötigt, es sei denn, mindestens zwei der Teilnehmer sind vollständig geimpft oder nachweislich genesen. Geimpfte und Genesene sind grundsätzlich von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Ist ein Tennisgruppentraining im Freien möglich?
Ein Tennisgruppentraining ist mit maximal 20 Personen je Tennisplatz unabhängig vom Alter möglich. Es wird von jedem Teilnehmer ein Coronatest benötigt. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Nehmen an dem Tennisgruppentraining nur Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr teil, so entfällt die Testpflicht aller Teilnehmer und der Anleitungsperson.

Wie alt darf der Coronatest sein? Wer kann das negative Testergebnis bestätigen? Ab welchem Alter ist ein Test notwendig?
Schnell- und Selbsttests dürfen maximal 24 Stunden alt sein. Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht befreit.

Meine Clubhausgastronomie wird selbst betrieben und ist keine Schank- und Speisewirtschaft. Darf sie geöffnet werden?
Nein.

Darf ich meine Umkleiden und Duschen öffnen?
Nein. Es ist ausschließlich eine Einzelnutzung von Toiletten erlaubt.

INZIDENZWERT UNTER 100/ÖFFNUNGSSCHRITT 2 (Stand 19.05.2021)

Nachfolgend die wichtigsten Fragen zu der Öffnungsstufe 2. Hierzu muss die Inzidenz 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter sinken. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Es werden lediglich weitere Lockerungen oder Ergänzungen zu dem FAQ der Öffnungsstufe 1 dargestellt.

Meine Clubhausgastronomie wird selbst betrieben und ist keine Schank- und Speisewirtschaft. Darf sie geöffnet werden?
Die Clubhausgastronomie darf geöffnet werden. Es sollte sich an den Richtlinien für Schank- und Speisewirtschaften orientiert werden. Innen sind die Plätze einzuschränken (2,5 qm je Gast). Die Tische müssen 1,5 m Abstand zueinander haben. Je Tisch maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Es wird von jedem Gast ab sechs Jahren ein Coronatest benötigt. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Darf ich meine Umkleiden und Duschen öffnen?
Ja.